100 Jahre Fußball Stadtlengsfeld

Koch, Konrad, Braunschweig

Geschichte des Fußballs

Es war wohl Konrad Koch (1846-1911), ein deutscher Lehrer aus Braunschweig, der die Schulspiele begründete und 1874 das Fußballspiel in Deutschland einführte. Koch erkannte bereits früh, dass sportliche Aktivitäten unter freiem  Himmel für die Entwicklung der Schüler förderlich sind. So führte er  1872 zusätzlich zum bereits bestehenden Turnunterricht so genannte Schulspiele ein (darunter 1876 auch Cricket aus England).

Nachdem sich August Hermann (1835-1906) als Turnlehrer am Braunschweiger  Martino-Katharineum einen “echten Fußball” aus England hatte kommen  lassen, initiierte er gemeinsam mit Koch (seinem Kollegen) das erste Fußballspiel auf  deutschem Boden: Im Herbst 1874 trugen Schüler des Martino-Katharineum das Spiel auf dem ”Kleinen Exerzierplatz” an der Rebenstraße (heute  Rebenring) unter der Leitung von Koch und Hermann aus.

Damit glaubten  sie, ein Mittel gegen das “Stubenhockerthum” sowie die Kneipentouren  ihrer Oberschüler gefunden zu haben. August Hermann hatte einen  Rugbyball aus England besorgt, der zunächst ohne jede Erklärung einfach zwischen die Schüler  geworfen wurde. Dieses Experiment gilt als die Geburtsstunde des  Fußballs in Deutschland.

€žEs wurden einfach ein guter Fußball aus England auf den Platz  geworfen, einige der wichtigsten Regeln angegeben und bald spielten die  deutschen Knaben das englische Spiel, wenn auch anfangs noch nicht mit  allen Feinheiten, doch eifrig und geschickt und zu ihrem größten  Vergnügen.” so erinnerte sich Konrad Koch

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Erste Fußballregeln und Vereine

Im Jahr 1875 legte Koch das erste Fußball-Regelwerk für das in Deutschland neue Spiel vor und gründete im selben Jahr am Martino-Katharineum den ersten deutschen Fußballverein, der aber, im Gegensatz zu dem oben erwähnten Lüneburger Verein, Rugby  spielte. Erst die zweite, erweiterte Auflage von 1885 enthielt auch die  Regeln für Assoziationsfußball.

Auf dem Platz darf niemand sich hinlegen oder müßig stehen. Kein  Schüler darf ohne besondere Erlaubnis den Rock ablegen; diese Erlaubnis  wird nur denen erteilt, die ein wollenes Hemd tragen.” Konrad Koch: Auszug aus dem Regelwerk für Fußball
Hermann, August

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