Arten von Straßen
Im Mittelalter unterschied man zwischen öffentlichen Straßen (platea popularis) und Heerstraßen, Land- (viae convincinales), Mark- (viae convincinales) sowie Kirchwegen und Notpfade (viae pastorales).[1] Die öffentlichen Straßen bzw. Heerstraßen trugen verschiedene Bezeichnungen wie Königsstraßen, Reichsstraßen, Heerwege, Helwege, Volksstraßen, Landstraßen, Hohe Straßen, Bergstraßen, Rennwege, Rennstiege, Weinstraßen. Sie waren sozusagen die Hauptstraßen der Zeit. Jeder, der auf diesen Straßen reiste, stand unter dem Land- oder Königsfrieden und der Besitzer der Straße war verpflichtet, für dessen Sicherheit zu sorgen.
In einer alten Grenzbeschreibung des Amtes Fischberg (Fischbach) aus dem Jahr 1668 ist sogar die alte Straße hinter dem Hasenbuhl, von Weilar in Richtung Urnshausen, als Königsweg („Künigswegk“) genannt (vgl. Abb. 3). Er wird in Verwaltungsakten von 1929-1939 nochmals genannt, als man diesen zur Straße ausbaute. [13] Ob und welcher König dort entlang zog, ist nicht belegt. Es könnte aber bereits eine öffentliche Straße gewesen sein.
Als wichtige Straßen galten im Mittelalter und in der Neuzeit die Straßen, die als Handelsstraßen geleitfähig und als Heerstraßen geeignet waren. Daneben gab es natürlich auch Straßen, die keinem Zwang unterlegen waren. Für solche wurden ab dem 16. Jahrhundert sog. Itinerarien und nachfolgend Meilenscheiben erstellt, aus denen die Orte zu ersehen waren, die von der Reiseroute berührt wurden.
|